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Stigmatisierende Bürokratie

Die Namensänderung wird offiziell

„Hierdurch teile ich pflichtgemäss mit, dass obengenannte 4 Personen ab 1. Januar 1939 die zusätzlichen Vornamen ,Sara‘ bzw. ,Israel‘ entsprechend der gesetzlichen Vorschrift führen.“

Schwandorf, Bayern

Am 17. August war dem „Gesetz über die Änderung von Familiennamen“ eine Verordnung beigestellt worden, die deutsche Juden zwang, sich durch die Hinzufügung des Namens „Sara“ bzw. „Israel“ zu ihrem Vornamen als Juden kenntlich zu machen. Diese Bestimmung sollte am 1. Januar 1939 in Kraft treten. Die vollzogene Änderung war bis Ende Januar beim zuständigen Standesamt und bei der Ortspolizei zu melden. In diesem Kontext ist diese Mitteilung der Familie Friedmann vom 21. Dezember 1938 an die Ortspolizeibehörde Schwandorf (Bayern) zu verstehen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass auch die zuständigen Standesämter von der bevorstehenden Namensänderung Amalie, Bruno, Lillian und Georg Friedmanns in Kenntnis gesetzt worden seien.


QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung George und Lilian Friedman, AR 7223

Original:

Archivbox 1, Ordner 1

 

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