Ausgebürgert
Nach Deutschland eingebürgerte Juden verlieren ihre Staatsbürgerschaft
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Worms
Seit dem Inkraftreten des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft im Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die zwischen dem Ausruf der Republik am 9. November 1918 und dem Machtantritt der Nazis am 30. Januar 1933 vollzogen worden waren, widerrufen und „Unerwünschten“ die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das Gesetz zielte auf politische Gegner und Juden ab: 16.000 östeuropäische Juden hatten in dem relevanten Zeitraum die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Unter denjenigen, deren Namen auf der Ausbürgerungsliste vom 26. März 1938 erscheinen, sind Otto Wilhelm, seine Frau Katharina und die drei Kinder des Paares, wohnhaft in Worms und allesamt in Deutschland geboren.