Eine gleichgeschlechtliche Beziehung mit einem Juden
Gottfried von Cramm wird auf der Basis von §175 verhaftet
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Berlin
Als gutaussehender, blonder, sportlicher Spross eines niedersächsischen Adelsgeschlechts besaß Gottfried von Cramm alle Merkmale, die bei den Nazis für Propagandazwecke hoch im Kurs standen. Doch der Tennis-Star – er hatte 1934 und 1936 das French Open gewonnen – weigerte sich ausdrücklich, sich als Aushängeschild der Naziideologie benutzen zu lassen und trat nie der NSDAP bei. Nachdem er sich wiederholt Gelegenheiten entzogen hatte, sich bei den Machthabern beliebt zu machen, war es jedoch eine andere Angelegenheit, die ihn in Schwierigkeiten brachte: Am 5. März 1938 wurde von Cramm aufgrund seiner homosexuellen Beziehung zu einem galizischen Juden, dem Schauspieler Manasse Herbst, für ein Vergehen gegen den berüchtigten §175 des deutschen Strafgesetzbuchs festgenommen. Die Nazis hatten den Paragraphen verschärft.