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Gestapo-Schutzhaftbefehl

Malerin Lea Grundig im Dresdner Gerichtsgefängnis

Berlin/Dresden

Der Gestapo-Schutzhaftbefehl vom 29. Juni 1938 bestätigte die bis dahin formell nur vorläufig gültige Festnahme der jüdischen und kommunistischen Malerin Lea Grundig (siehe auch Eintrag vom 1. Juni). Nach ihrer Verurteilung wegen Hochverrats war Grundig im Dresdner Gerichtsgefängnis.


QUELLE

Institution:

Deutsches Historisches Museum

Original:

Schutzhaftbefehl der Zentrale der Geheimen Staatspolizei Berlin für Lea Grundig; Inv.Nr. Do 62/1126.4

 

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