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Heimat auf dem Papier

Jüdischer Geschäftsmann bekommt Residenzrecht bescheinigt

Wien

Österreichische Ortschaften waren gesetzlich verpflichtet, ihren Einwohnern Urkunden auszustellen, die ihr Wohnrecht bestätigten. Diese Papiere garantierten unbehinderten Aufenthalt und Unterstützung im Falle der Verarmung. Im Mai 1938 war das Gesetz aus dem Jahr 1849, auf dem diese Praxis beruhte, zumindest auf dem Papier noch voll gültig: Der „Heimatschein“ Carl Grossers, eines jungen jüdischen Geschäftsmannes, wurde am 2. Mai 1938 erneuert. Grosser hatte 1932 am renommierten Wasagymnasium mit seinem auffallend hohen Anteil jüdischer Schüler maturiert. Danach war er in das Krawattengeschäft seines Vaters eingestigen, hatte Zeit in Deutschland und England verbracht, um seine professionellen Horizonte zu erweitern und ausgiebige Reisen in ganz Europa unternommen.


QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Carl Grosser, AR 10559

Original:

Archivbox 1, Ordner 12

 

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