Totale Willkür
Juden im Polizeistaat
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„Auflage: Sie haben sich sofort bei der Ortspolizeibehörde Ihres Wohnortes Stapostelle Potsdam zu melden.“
Sachsenhausen
Eines der Werkzeuge in den Händen der Nazis, die Juden zu terrorisieren, war willkürliche Inhaftierung: das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 reichte dem Regime die rechtliche Grundlage für die perfide Institution der „Schutzhaft“: Menschen, die man als „Gefahr für die Sicherheit des Volkes“ einstufte, konnten ohne konkrete Anklagepunkte festgenommen werden. Angeblich war die Maßnahme auf politische Gegner ausgerichtet. Tatsächlich wurde sie oft gegen Juden zum Einsatz gebracht. Der Verkäufer Hans Wilk war unter ihren ersten Opfern: 1933, als 24jähriger, verbrachte er über vier Monate im Konzentrationslager Lichtenburg. Während der Pogrome im November 1938 war er unter den etwa 30.000 jüdischen Männern, die in Konzentrationslager gesperrt wurden. Am 16. Dezember wurde er aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen in Oranienburg bei Berlin entlassen. Die Auflage, sofort bei der Staatspolizei seines Heimatorts vorzusprechen, machte deutlich, dass die Schikane noch nicht vorüber war.